Leistungen der Arbeitsmediziner sind großteils umsatzsteuerpflichtig

Mit 1.1.2014 wurden die Leistungen von Arbeitsmedizinern umsatzsteuerlich neu beurteilt. Bisher waren die Leistungen steuerfrei, nun sind diese umsatzsteuerpflichtig. Das Bundesministerium für Finanzen hat in den Umsatzsteuerrichtlinien seine Meinung geändert. Von jeder Regel gibt es bekanntlich Ausnahmen. Gewisse Leistungen bleiben weiterhin umsatzsteuerbefreit: die arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitnehmern (ausgenommen Einstellungs- und berufliche Eignungsuntersuchungen), die individuelle Beratung […]