Selbstanzeigen werden teurer

Seit 1.10.2014 gilt eine neue Rechtslage. Wer eine Selbstanzeige tätigt, muss für die verkürzten (=bisher nicht gemeldeten) Abgaben mit einen Zuschlag zahlen. Eine Selbstanzeige kann grundsätzlich immer vor Entdecken durch die Behörde gestellt werden. Häufig werden diese Anzeigen vor Nachschauen der Finanz oder vor Betriebsprüfungen erstattet. Eine korrekte Selbstanzeige hat strafbefreiende Wirkung. Steuernachzahlung bzw. Abgabenverkürzung […]