COVID-19-Update 2022

Mit dem 2. Finanz-Organisationsreformgesetz sollte eine Anpassung von § 733 ASVG in die Wege geleitet werden, damit für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 dem Dienstgeber auf Antrag bis zu drei Monaten Stundungen und bis längstens Dezember 2021 Ratenzahlungen gewährt werden.