Ausfallbonus

Noch weiß man nicht allzu viel über die neue COVID-19-Beihilfe.

Das Bundesministerium für Finanzen hat vergangene Woche die ersten Eckdaten veröffentlicht. Die wichtigste Erkenntnis ist bis dato, dass nicht 30 Prozent des Vorjahresumsatzes ersetzt werden, sondern 15 % des Umsatzausfalles. Die restlichen 15 % kommen aus dem Fixkostenzuschuss und sind daher keine zusätzliche Beihilfe.

Einen 30 %igen Umsatzersatz des Vorjahresvergleichszeitraumes erhält man bei einem 100 %igen Umsatzausfall.

Hier ein Auszug aus der Aussendung des BMF:

„Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. […]

Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
 
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden.
Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.“