Berufskraftfahrer aufgepasst: Frist für Weiterbildung bereits abgelaufen

Wer gewerbliche Transporte durchführen möchte, benötigt nicht nur einen LKW-Führerschein. Seit 10. September 2014 muss im Führerschein der Code 95 eingetragen sein. Es handelt sich dabei um eine Zusatzausbildung. Wer ohne dem eingetragenen Code fährt, ist mit bis zu EUR 726,– zu strafen.

Wer ist davon betroffen?

Berufskraftfahrer, die ihre Lenkberechtigung (Klasse C1 und C) nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis der Grundqualifikation erbringen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal fünf Jahre ausgestellt. Innerhalb  dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden zu absolvieren.

Tipp für Unternehmer: Bitte kontrollieren Sie auch bei neu einge­stellten Lenkern, ob diese den Code 95 im Führerschein eingetragen haben.

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