Betriebsausgaben Abzugsverbot

Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Zufluss-Abfluss-Prinzips. Ausgaben wirken in jenem Jahr steuerlich mindernd, in welchem sie bezahlt werden. Dieses Prinzip wird von einer Ausnahme durchbrochen:

Grundstücke gem. § 30 EStG und Gold, Silber, Platin sowie Palladium, die nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen, sind vom sofortigen steuerlichen Abzug ausgeschlossen.

Die Neuerung ist als eine Klarstellung zu verstehen. Denn die Regelung war in den Vorjahren wesentlich strenger formuliert und der Betriebsausgabenabzug noch massiver eingeschränkt.

Daher gilt nun folgende Übergangsbestimmung:

 

Alle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögen, die nach dem 31.3.2014 und vor dem 1.1.2014 aufgrund der ehemaligen Fassung nicht sofort abzugsberechtigt waren, sind im Zuge der Veranlagung 2014 als Betriebsausgaben anzusetzen.

Euro_banknotes_2002