Die Wirtschaftspläne der neuen Bundesregierung

Die neue Amtszeit der Bundesregierung Faymann II begann am 13.12.2013.

Am 17. Dezember 2013 stellte Bundeskanzler Werner Faymann im Nationalrat im Parlament das Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die kommenden fünf Jahre vor.
Quelle: BKA/Andy Wenzel

 

Die Wunschliste des Regierungsprogrammes ist lang. Ein großes Belastungspaket wurde der österreichischen Wirtschaft erspart. Die steuerlichen Änderungen haben es aber dennoch in sich. Das Regierungsprogramm sieht folgende Maßnahmen vor:

  1. Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages für Wertpapiere (befristet bis 2016). Um dennoch in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, muss in körperliches Anlagevermögen investiert werden.
  2. Die Solidarabgabe wird verlängert. Zur Erinnerung: Die Solidarabgabe wurde für Besserverdiener eingeführt und kürzt das Ausmaß des Gewinnfreibetrages ab einer Gewinnhöhe von EUR 175.000,–.
  3. Unternehmen können max. EUR 500.000,– pro Manager pro Jahr als Betriebsausgabe geltend machen.
  4. Rückstellungen werden steuerlich anders berechnet werden müssen. Außerdem wird die Rückstellungsbildung steuerlich weiter eingeschränkt.
  5. Die Gruppenbesteuerung, also die Verwertung von Verlusten innerhalb eines Konzerns, wird räumlich auf EU und EWR Staaten eingeschränkt.
  6. Erhöhung der Bankenabgabe
  7. Erhöhung der Alkoholsteuer
  8. Erhöhung der Schaumweinsteuer
  9. Erhöhung der Tabaksteuer
  10. Erhöhung der Mineralölsteuer und KFZ-Steuer
  11. Erhöhung der NOVA

Die Punkte 7-11 sind Massensteuern und treffen auch die breite Bevölkerung.

Erspart bleibt den Unternehmen die Einführung neuer Vermögensteuern, sowie die Wiederbelebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es kommt auch keine Wertschöpfungsabgabe. Selbst die viel diskutierte Festplattenabgabe ist vom Tisch. Die LKW-Maut wird nicht erhöht.

Eine Verkehrssteuer soll sogar gänzlich abgeschafft werden: Die Gesellschaftssteuer wird 2016 auslaufen.

Dem Wirtschaftswachstum wird besondere Aufmerksamkeit eingeräumt. Handwerker-Kosten sollen beispielsweise für Privathaushalte steuerlich absetzbar werden. Der Kreditklemme wird durch Bürgerbeteiligungsmodelle entgegen gewirkt. Die AWS-Förderrichtlinien sollen gelockert werden. Mitarbeiter können künftig leichter am Unternehmenserfolg beteiligt werden.

Man hat festgestellt, dass Unternehmensgründungen vereinfacht werden müssen. Künftig sollen die Gründerservicestellen der WKO mehr Kompetenzen erhalten. Auch die Neugründungsförderung wird schneller erteilt werden können.

Die Unternehmen erwartet eine Senkung der Lohnnebenkosten.  Die Beiträge zum Insolvenzentgeltfonds und im Bereich der Unfallversicherung werden um je 0,1 % gesenkt.

Die Höchstarbeitszeit wird künftig auf 12 Stunden ausgeweitet werden können. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Zukunft bis zu 10 Stunden täglich arbeiten.
Bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses müssen die restlichen Urlaubstage  unter bestimmten Umständen künftig konsumiert werden.

Besonders erfreulich für unsere Branche ist der Plan, dass die Lohnverrechnung vereinfacht werden soll. Beitragsgruppen werden zusammengefasst.  Die Bemessungsgrundlagen in der Sozialversicherung und im Steuerrecht sollen harmonisiert werden. Auch die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft.

Selbst die viel gescholtenen Steuererklärungen sollen künftig einfacher gestaltet werden.

Das Thema Bürokratie-Abbau würde den Informationsgehalt dieses Beitrages sprengen und wird daher nicht erwähnt.

In Summe klingen die Maßnahmen vernünftig. Einzelne Branchen, wie etwa die Weinbauern, werden allerdings unverhältnismäßig stark belastet.

Wir werden sehen was die Zukunft bringt:

„Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“  Oscar Wilde