Entsendung: Deutscher Mindestlohn gilt auch für österreichische Unternehmen

Wer Mitarbeiter zur Ausübung einer Tätigkeit nach Deutschland entsendet, muss ab 1.1.2015 die deutschen Bestimmungen über den Mindestlohn beachten.

Geregelt ist der Mindestlohn im deutschen Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn beträgt EUR 8,50 pro Stunde.

Vorsicht: Ab 1.1.2015 müssen vor Beginn der Arbeiten Meldungen an deutsche Behörden gemacht werden. Diese Meldungen beinhalten den Ort der Beschäftigung, Beginn und geplantes Ende der Arbeit, sowie Namen und Geburtsdaten der entsendeten Mitarbeiter.

Das Gesetz sieht auch eine Subunternehmerhaftung vor. Unternehmen haften als Auftraggeber wenn, deren Subunternehmer Dienstnehmern keinen Mindestlöhne auszahlen.

Bei Verstößen drohen sehr hohe Strafen (max. EUR 500.000,–).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls.

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