Ergänzungsförderung COVID 19

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat eine Unterstützung für jene Unternehmen ins Leben gerufen, die bisher weder von dem Härtefallfonds noch von dem Fixkostenzuschuss profitieren konnten.

Der Zuschuss beträgt einmalig pauschal 2.500 Euro und ist nicht rückzahlbar.

Wer profitiert vom Zuschuss?

Unternehmen, die seit mindestens 16.3.2020 aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind und mindestens 11 Mitarbeiter bzw. maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen, sind anspruchsberechtigt. Die Mitarbeiteranzahl ist auf Vollzeitäquivalente, ohne Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte zum Stichtag 16.3.2020 oder im Jahresmittel 2019, umzurechnen.

Im Zeitraum 16.3.2020 bis 16.05.2020 muss der Umsatz zumindest um 20 % gesunken sein. Ab einem Umsatzrückgang von 40 % ist man nicht mehr anspruchsberechtigt (da hier der Fixkostenzuschuss greifen sollte).

Der Umsatz von 16.3.2020 bis 16.05.2020 wird mit den Umsätzen 16.3.2019 bis 16.05.2019 verglichen. Alternativ darf auch der Jahresumsatz 2019 durch 6 dividiert werden.

Unternehmen, die eine Förderung aus dem Covid-19 Härtefallfonds oder Covid-19 Hilfsfonds – Fixkostenzuschuss bzw. dem Exisitenzsicherungsfonds der Wirtschaftskammer Niederösterreich erhalten haben, sind nicht anspruchsberechtigt.

Die Anträge können bis 31.12.2020 bei der WKNÖ gestellt werden: https://www.wko.at/service/noe/wknoe-corona-hilfe.html