Festplattenabgabe kommt

Im Zuge der Urheberrechts-Novelle 2015 wurde § 42b des Urheberrechtsgesetz gesetzlich geändert.

Lang wurde über die Sinnhaftigkeit dieser Abgabe – im Gesetz wird diese Vergütung genannt – diskutiert. Der Handel wehrte sich viele Jahre erfolgreich dagegen. Die Künstler und die Verwertungsgesellschaften freuen sich über die neue Abgabe.

Wer in Zukunft ein Speichermedium – vom Handy bis zur Festplatte im Autoradio – kauft, zahlt empfindlich mehr. Künftig wird beim Kaufpreis von allen Speichermedien die Vergütung miteinkalkuliert sein. Die Vergütung wird auf der Rechnung desjenigen, der die Ware erstmalig in den gewerbsmäßigen Verkehr bringt, separat ausgewiesen. Der Verkäufer hebt das Geld vom Kunden ein und überweist die Vergütung an die Verwertungsgesellschaften. Diese verteilen das Geld nach Abzug administrativer Aufwände an die Urheber.

Die Abgabe darf nur einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises ausmachen. Für Speichermedien sind 6% geplant. Für Geräte können bis zu 11% veranschlagt werden.

Das Gesetz soll mit 1. Oktober 2015 in Kraft treten.

Copyright Christian Jansky CC BY-SA 3.0
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