Nicht vergessen: Jahresbeleg Registrierkasse!

Seit 1.4.2017 benötigt jedes Unternehmen eine manipulationsgeschützte Registrierkasse, wenn der Umsatz € 15.000 (davon mind.
€ 7.500 in bar, Kreditkarte oder Bankomatkarte) überschreitet.

D. h., zum Jahresende sind nun zwei weitere Schritte notwendig:

  • Erstellung Jahresbeleg

Sie müssen zum Abschluss Ihres Geschäftsjahres einen Jahresbeleg mit der Registrierkasse erstellen. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg und muss 7 Jahre aufbewahrt werden.

  • Prüfung des Jahresbeleges

Der Jahresbeleg muss überprüft werden. Die Überprüfung kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung bis spätestens 15. Februar 2018 zu erfolgen hat. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.