Erfreulicherweise wurde mit einer Gesetzesnovelle des Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen für Unterentlohnung abgeschafft. Wer seine Dienstnehmer unterentlohnt, wird je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt bestraft.
Erfreulicherweise wurde mit einer Gesetzesnovelle des Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen für Unterentlohnung abgeschafft. Wer seine Dienstnehmer unterentlohnt, wird je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt bestraft.