Sozialversicherungsbeiträge können ab 2016 flexibler entrichtet werden

Neben einer neuen Homepage wartet die SVA derzeit mit zwei weiteren Neuerungen auf.

In der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft kann man die vorläufig vorgeschriebenen Beiträge schon bisher herabsetzen lassen. Eine Erhöhung dieser vorgeschriebenen Beiträge ist nach derzeitiger Rechtslage nur sehr eingeschränkt möglich. Das hat zur Konsequenz, dass man in der Praxis immer wieder mit Nachzahlungen zu rechnen hat.

Das wird sich mit 2016 ändern. In Zukunft kann man die Vorschreibung flexibel an die aktuelle Einkommenssituation anpassen. Künftig kann man die Vorschreibung herab- oder heraufsetzen lassen. Wer die Vorauszahlung seiner Gewinnsituation anpasst, kann dadurch ab 2016 Nachzahlungen vermeiden. Das Ganze hat auch einen positiven steuerlichen Effekt. Die SVA-Zahlung ist gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Bisher konnte man bereits die SVA-Nachzahlung akontieren und den steuerlichen Gewinn mindern. Man musste allerdings eine genaue Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung dem Finanzamt nachweisen. Die SVA wies in Folge ein Guthaben auf dem Beitragskonto aus. Dieses Guthaben musste man bis zur Verrechnung mit der Nachzahlung stehen lassen.

Ab 2016 besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsbeiträge statt wie bisher im Quartal, monatlich zu entrichten.

 

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