Sozialversicherungswerte 2014

Wie jedes Jahr wurden auch heuer wieder die Sozialversicherungswerte angepasst.

Hier finden Sie die aktuellen Werte:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt:

  • täglich EUR 30,35
  • monatlich EUR 395,31

Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe liegt bei EUR 592,97.

Dienstgeberabgabe – was ist das?

Werden für einen Dienstgeber mehrere geringfügig Beschäftigte tätig, so ist die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) dieser Dienstnehmer und freien Dienstnehmer im Kalendermonat zu ermitteln. Übersteigt die sich ergebende Summe das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2014: EUR 592,97), hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,40 % eine pauschalierte Dienstgeberabgabe in der Höhe von 16,40 % (KV 3,85 % und PV 12,55 %) zu entrichten. (Quelle: Homepage der Österreichischen Sozialversicherung)

Die Höchstbeitragsgrundlage beläuft sich auf:

  • täglich EUR 151,–
  • monatlich EUR 4.530,–
  • jährlich für Sonderzahlungen EUR 9.060,–
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung EUR 5.285,–

Ab Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage zahlen Sie keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge.

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses fällt im Regelfall eine Auflösungsabgabe an.
Diese beträgt EUR 115,–.

Kleinstunternehmer konnten bereits bisher in der gewerblichen Sozialversicherung einen Ausnahmeantrag stellen um nur unfallversichert zu sein.
Die Grenze beträgt 2014 EUR 4.743,72 Gewinn pro Jahr. Außerdem darf der Umsatz p.a. nicht über EUR 30.000,– liegen.

Neue Selbstständige, also Unternehmer ohne Gewerbeschein, sind erst ab Überschreiten gewisser Grenzen sozialversicherungspflichtig:

  • 1. „Gewinn“-Grenze (wenn nur eine Tätigkeit ausgeübt wird): EUR 6.453,36 p.a.
  • 2. „Gewinn“-Grenze (wenn zusätzlich Nebentätigkeit ausgeübt wird): EUR 4.743,72 p.a.

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