Steuerpläne der neuen Bundesregierung

„Die Bundesregierung bekennt sich dazu, im Zuge einer geplanten Steuerstrukturreform die Menschen in Österreich spürbar zu entlasten und unser Steuersystem zu vereinfachen.“, so ein Statement aus dem Regierungsprogramm. Was genau das bedeutet, erfahren Sie hier:

  • Der Steuertarif wird gesenkt. Die erste Stufe wird von 25 % auf 20 % abgesenkt. Die zweite Stufe wird von 35 % auf 30 % gesenkt. Die dritte Stufe wird von 42 % auf 40 % gesenkt. Der Spitzensteuersatz von 55 % läuft 2020 aus.
  • Anhebung des Familienbonus von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind. Die Untergrenze wird von 250 auf 350 Euro angehoben.
  • Der Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) wird auf EUR 100.000,– angehoben. Erst ab diesem Betrag muss in das Unternehmen investiert werden.
  • Die Körperschaftsteuer soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
  • Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen.
  • neue Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • 3-Jahres-Verteilung für Gewinne der Landwirtschaft
  • Erhöhung der Buchführungsgrenzen für Landwirtschaftsbetriebe.
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
  • Schrittweise Anhebung der Geringwertigkeitsgrenze von 800 Euro auf 1.500 Euro.
  • leichtere Absetzung von Arbeitszimmern im Wohnungsverband
  • Vereinfachung der Personalverrechnung (zB Vergleiche, Kündiungsentschädigungen etc).
  • Einführung einer Kleinunternehmer-Steuererklärung mit Steuer-App.
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Anpassung der Abschreibungsdauer an UGB
  • klare und praktikable Regeln für Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • Steueranreize für die österreichische Filmproduktion
  • steuerliche Begünstigung von Elektrorädern
  • Anpassung der Tabaksteuer
  • Zusammenlegung der Einkunftsarten „Einkünfte aus Gewerbebetrieb und „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“.

Ferner ist eine ökosoziale Steuerreform geplant:

  • Einführung einer Flugticketabgabe in Höhe von 12 Euro pro Flug
  • Normverbrauchsabgabe ökologisieren (Abschaffung der Deckelung).
  • Ökologisierung der LKW-Maut
  • Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs (stärkere Anreize für umweltfreundliche Dienstwägen)
  • CO2-Bepreisung

Das Regierungsprogramm umschreibt vage eine eventuelle Senkung der Lohnnebenkosten. Generell soll das Einkommensteuergesetz neu kodifiziert werden.