Steuersenkung auf Reparaturen

Der Nationalrat hat die Senkung der Umsatzsteuer auf 10% für Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche beschlossen.

Laut den erläuternden Bemerkungen fallen unter die Fahrräder auch e-bikes. Unter Haushaltswäsche sollen Textilien wie z.B. Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge oder Vorhänge zu verstehen sein.

Bitte stellen Sie daher Ihre Registrierkassa ab 01.01.2021 auf die neuen Steuersätze ein.