Steuertipp für Dienstgeber: Weihnachtsgeschenke

DSC_6989

Zu bestimmten Anlässen empfangene Sachbezüge – und somit auch z.B. Weihnachtsgeschenke, die der Arbeitgeber an die Mitarbeiter verschenkt – sind bis EUR 186,– pro Jahr beim Mitarbeiter steuerfrei. Das heißt, dieser muss dafür keine Lohnsteuer oder Sozialversicherung bezahlen. Die Zuwendung darf allerdings nicht in Bargeld bestehen und muss für ihre Steuerfreiheit auch an alle Mitarbeiter ergehen – sie darf nicht nur eine „Belohnung“ für einzelne Mitarbeiter darstellen. Für das Geschenk muss der Unternehmer Umsatzsteuer entrichten (sofern Vorsteuer geltend gemacht werden konnte), außer es handelt sich bloß um kleine Aufmerksamkeiten wie zum Beispiel CDs.

Achtung: Beim zuvor beschriebenen Wert handelt es sich um einen Jahreswert.