Steuertipp zum Jahresende: Das Bauherrenmodell

Das Bauherrenmodell ist eine Form der direkten Immobilienbeteiligung, mit dem Ziel, ein langfristiges, wertgesichertes und arbeitsfreies Zusatzeinkommen zu erlangen und dabei steuerliche Vorteile zu generieren. Der Steuervorteil steht jedoch nicht im Vordergrund.

Beim Bauherrenmodell werden mehrere private Kapitalanleger zu Bauherren einer Immobilie. Die Investoren schließen sich über eine Miteigentümergemeinschaft zusammen um eine Liegenschaft zu entwickeln – also zu renovieren. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen beginnt die Vermietung. Unter Umständen können Förderungen für die Sanierung generiert werden. Neben der Tatsache, dass dabei Eigentum erworben wird, erzielen die Miteigentümer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diesen gegenüber stehen Abschreibungen auf das Gebäude (mind. 1,5% der Anschaffungskosten pro Jahr).

Laufende Beratungskosten, Zinsaufwand (bei Fremdfinanzierung), Verwaltungskosten, etc können – sofern vorhanden – jedes Jahr als Werbungskosten abgezogen werden und verringern die Einkünfte. Das Vermietungsrisiko leer stehender Wohnungen wird durch Mietenpool-Regelungen (im Gegensatz zur „gewöhnlichen“ Vorsorgewohnung) reduziert. So eventuell generierte Verluste, vor allem in den Anfangsjahren, können geltend gemacht werden, sofern innerhalb von 20 bzw. 25 Jahren (plus jeweils max. 3 Jahre für die Bauzeit) ein Gesamtüberschuss erzielt wird. Das hat zur Folge das die Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten gegen verrechnet werden können. Sie sparen daher Steuer.

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