Sozialversicherung: Welche Werte haben sich geändert?

Wie jedes Jahr ändern sich die wichtigsten Werte im Sozialversicherungsrecht. Die Gesetze sehen eine jährliche Anpassung vor. MitarbeiterInnen:Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2015 EUR 405,98 pro Monat, bzw. EUR 31,17 täglich.Wer in Summe über EUR 608,97 an mehrere geringfügige Beschäftigte auszahlt, muss zusätzlich mit der Dienstgeberabgabe (16,40 %) rechnen.Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei EUR 155,– täglich und EUR 4.650,– monatlich. […]