Rückwirkende Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein

Die Verhandlungen zur Steuerreform sind abgeschlossen. Im Nationalrat wurden die letzten Änderungen in Stein gemeißelt. Das Kapitalabfluss-Meldegesetz regelt künftig, dass Banken rückwirkend hohe Überweisungen aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein an das Bundesministerium für Finanzen melden müssen. In den Medien wurde dieses Gesetz auch fälschlicherweise als Kapitalzuflussgesetz bezeichnet. Meldepflichtig sind alle Beträge ab 50.000 Euro, die […]