Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen

Bisher wurden langfristige Rückstellungen pauschal mit 80 % ihres Teilwertes bewertet. Das führte dazu, dass man bei der Laufzeit einer langfristigen Rückstellung nicht unterscheiden musste. Es galten immer pauschal 80 % – egal, ob 2 oder 20 Jahre Restlaufzeit. Die Bewertung führte aus diesem Grund oft zu irreführenden Bilanzen. Künftig werden Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen neu bewertet. […]