Arbeitszeitaufzeichnungen 2015: Was wird einfacher?

Seit Jahresanfang gelten drei wesentliche Erleichterungen für Arbeitszeitaufzeichnungen: Bei ArbeitnehmerInnen, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können (zB Außendienst), reichen Saldenaufzeichnungen aus. Künftig muss nicht Beginn, Ende und Ruhepausen aufgezeichnet werden, sondern z.B. Montag 8 Stunden, Dienstag 7 Stunden, usw. In Zukunft kann die Pausenaufzeichnung auch mit Einzelvereinbarung (zB Dienstvertrag) entfallen. Die Vorgabe von […]