Das Ende der Auflösungsabgabe ab 2020

Seit 2013 ist bei Beendigung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber eine Auflösungsabgabe zu entrichten. Diese beträgt EUR 131,– pro aufgelöstem Dienstverhältnis. Die Abgabe wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkasse abgeführt. Für die Unternehmen bedeutete dies zusätzliche Belastungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Es ist erfreulich, dass dieser Mehraufwand künftig weg fällt.

Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass es eine rechtliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten geben soll. Die Details zur gesetzlichen Anpassung finden Sie hier: Als erster Schritt wird die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unfallsfall neu geregelt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu acht Wochen entsteht bereits nach einjähriger Beschäftigungsdauer. Bisher waren 5 […]

Sozialversicherungswerte für Dienstnehmer 2017

Hier finden Sie rasch die wichtigsten Werte für 2017 Geringfügigkeitsgrenze 2017: monatlich: € 425,70 (ab 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr) Ab welchem Betrag ist eine Dienstgeberabgabe zu zahlen? – € 638,55 Höchstbeitragsgrundlage 2017: täglich: € 166,00 monatlich: € 4.980,00 jährlich für Sonderzahlungen: € 9.960,00 monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.810,00 Sonstige […]

Sozialversicherung: Welche Werte haben sich geändert?

Wie jedes Jahr ändern sich die wichtigsten Werte im Sozialversicherungsrecht. Die Gesetze sehen eine jährliche Anpassung vor. MitarbeiterInnen:Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2015 EUR 405,98 pro Monat, bzw. EUR 31,17 täglich.Wer in Summe über EUR 608,97 an mehrere geringfügige Beschäftigte auszahlt, muss zusätzlich mit der Dienstgeberabgabe (16,40 %) rechnen.Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei EUR 155,– täglich und EUR 4.650,– monatlich. […]

Der Staat muss sparen – die Unternehmen bezahlen

Im Zuge des neuen Sparpaketes wird ab dem 1. Jänner 2013 eine neue Regelung eingeführt – die Auflösungsabgabe. Diese besagt, dass wenn ein Dienstgeber ein echtes oder freies Arbeitsverhältnis, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, auflöst, er einen festgesetzten Betrag an die Krankenversicherung entrichten muss. Im Jahr 2013 wird sich dieser Betrag auf € 110 belaufen, jedoch […]