Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wurde mit 2017 geändert

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und die Umsatzgrenze von € 30.000 jährlich nicht überschreiten. In der Vergangenheit wurden in diese Umsatzgrenze auch steuerfreie Umsätze einberechnet. Das hat sich mit 1.1.2017 geändert. Nunmehr werden in die Grenze folgende Umsätze nicht mehr einbezogen: Hilfsgeschäfte (Verkauf von Anlagevermögen) Geschäftsveräußerungen Einfuhren innergemeinschaftliche Erwerbe (sowie Umsätze, […]