Wer gehört zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen nach dem BEinstG?

Begünstigte behinderte Menschen haben Anspruch auf Förderungen (wie etwa Mobilitätshilfe), besonderen Kündigungsschutz und in manchen Fällen Anspruch auf Zusatzurlaub. Für das beschäftigende Unternehmen fällt die Ausgleichstaxe weg und es können gleichfalls Förderungen bezogen und steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Der VwGH (2013/11/0034 vom 14. Dezember 2015) musste sich unlängst mit der Frage auseinandersetzen, ob der […]