Gewinnfreibetrag ab 2017

Endlich sind die mageren Jahre vorbei! Für ab 2017 beginnende Wirtschaftsjahre sind wieder alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 EStG als begünstigte Wirtschaftsgüter zulässig. Zuvor waren als einzige Wertpapierkategorie Wohnbauanleihen für den Gewinnfreibetrag geeignet. Worum geht es dabei? Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen (Erträgen) und Betriebsausgaben (Aufwendungen) ermittelte Gewinn ist in […]