Coronavirus: Sonderurlaub

Die Regierung hat am 12.03.2020 folgende Maßnahme verkündet: Dienstgeber, die jene Mitarbeiter, welche Betreuungspflichten haben (für Kinder unter 14 Jahren) für max. 3 Wochen dienstfrei stellen, erhalten ein Drittel an fortgezahlten Lohn ersetzt. Klar gestellt wurde in den Medien, dass es sich dabei um eine Dienstfreistellung eigener Art handelt, d.h. es darf sich nicht um […]