Anpassungen der Corona-Kurzarbeit

Quelle: Einigung der Sozialpartner mit dem BMAFJ, Stand 1. November 2020: Die Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung ist erlaubt für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung). Der ÖGB prüft Anträge und gibt innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung an das AMS; die WKO erteilt eine Pauschalzustimmung. Anträge auf rückwirkende Absenkung unter […]