Fristhemmung für Jahresabschlüsse

Das Justizministerium informiert, dass für Erklärungen, die bei einem Gericht abgegeben werden, eine Fristenhemmung eingeführt wurde. Diese Fristenhemmung schließt ausdrücklich auch die Vorlage von Unterlagen der Rechnungslegung ein. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 21 § 2 des 2. COVID-19 Gesetzes, BGBl. I Nr. 16/2020. Die Bestimmung ist am 22. März 2020 in Kraft getreten und tritt […]