Berufskraftfahrer aufgepasst: Frist für Weiterbildung bereits abgelaufen

Wer gewerbliche Transporte durchführen möchte, benötigt nicht nur einen LKW-Führerschein. Seit 10. September 2014 muss im Führerschein der Code 95 eingetragen sein. Es handelt sich dabei um eine Zusatzausbildung. Wer ohne dem eingetragenen Code fährt, ist mit bis zu EUR 726,– zu strafen. Wer ist davon betroffen? Berufskraftfahrer, die ihre Lenkberechtigung (Klasse C1 und C) […]