Das Ende der täglichen Geringfügigkeitsgrenze naht

Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer sind unfallversichert, sie erwerben keine Pensionszeiten und sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert. Bisher musste bei Dienstverhältnissen zur Beurteilung, ob Geringfügigkeit vorliegt oder nicht, zwischen zwei Regelungen unterschieden werden: Für Dienstverhältnisse, die für die Dauer von weniger als einem Kalendermonat vereinbart wurden, waren zwei Kriterien relevant. Es durfte insgesamt nicht mehr als die […]