Gesundheitshunderter der SVA – EUR 100 Zuschuss für Massagen

Wer als SVA-Krankenversicherter für gesundheitsfördernde Aktivitäten mehr als 150 Euro ausgibt, den unterstützt die SVA mit jährlich EUR 100,– Zuschuss. Für den Kostenzuschuss ist ein Antrag bei der zuständigen SVA-Landesstelle notwendig. Die gewünschte Aktivität muss mind. EUR 150,– kosten. Die SVA refundiert davon EUR 100,–. Den Rest muss man selbst begleichen. Ein Antrag zum „Gesundheitshunderter“ […]