Arbeitsessen eines Steuerberaters/Rechtsanwaltes/Arztes

Der VwGH hatte im vergangenen Jahr zu beurteilen, inwiefern diverse Geschäftsessen eines Steuerberaters mit seinen Mandanten Werbezwecken diente. Die Ausgangslage: Der Steuerberater berief sich auf seine Verschwiegenheitspflicht und erteilte dem Finanzamt keine näheren Auskünfte. Der VwGH urteilte als letzte Instanz sinngemäß: Auch ein Steuerberater hat darzulegen, dass er anlässlich der Bewirtung jeweils eine auf seine berufliche […]