Neues bei der Verwendung drittländischer Firmenfahrzeuge im EU-Zollgebiet

Mit 01. Mai 2015 kam es zu einer zollrechtlichen Verschärfung im Bereich der Nutzung von Firmenfahrzeugen innerhalb der EU durch Mitarbeiter von in der Schweiz oder Liechtenstein ansässigen Firmen. Die Bedingungen unter welchen eine solche Nutzung möglich ist, ohne das genutzte Kraftfahrzeug verzollen zu müssen, sind im Zollkodex der Gemeinschaft, bzw. in der Zollkodex-Durchführungsverordnung geregelt. […]