Der Staat muss sparen – die Unternehmen bezahlen

Im Zuge des neuen Sparpaketes wird ab dem 1. Jänner 2013 eine neue Regelung eingeführt – die Auflösungsabgabe. Diese besagt, dass wenn ein Dienstgeber ein echtes oder freies Arbeitsverhältnis, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, auflöst, er einen festgesetzten Betrag an die Krankenversicherung entrichten muss. Im Jahr 2013 wird sich dieser Betrag auf € 110 belaufen, jedoch […]