Pflegeteilzeit und Pflegekarenz

Mit 1.1.2014 wurde für Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, mit der Zustimmung des Arbeitgebers, eine bis zu dreimonatige Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Die neue Regelung ermöglicht es für nahe Angehörige die Pflegesituation zu organisieren. Im Falle der Pflegeteilzeit darf die wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht unterschreiten. Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss bereits 3 Monate bestehen. Schriftliche […]