Überbrückungshilfe der SVA

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, die Insolvenz eines wichtigen Kunden: Insbesondere bei Einzel- und Kleinstunternehmen kann ein unvorhergesehenes Ereignis existenzbedrohend sein. Und gerade bei Kleinverdienern ist die Beitragsbelastung – gemessen an den geringen Einkünften- sehr hoch. Um Härtefälle abzumildern, kann die SVA daher im Jahr 2014 in Notfällen Kleinverdienern eine Überbrückungshilfe zahlen. Voraussetzung: geringes Einkommen […]