Ausweitung des Nichtraucherschutzes tritt mit 01.05.2018 in Kraft

Die Ausweitung des Nichtraucherschutzes bedeutet, dass das Rauchverbot in allen Räumlichkeiten, die mit der Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung und Einnahme von Speisen und Getränke in Verbindung , sowie in den Räumlichkeiten, die für alle Gäste zur Verfügung stehen, umzusetzen ist. Das Rauchverbot gilt nicht für Freiflächen, wie etwa einem Gastgärten. Unter das Rauchverbot falle auch Wasserpfeifen, E-Zigaretten und […]