Ausweitung des Reverse-Charge-Systems

Seit 01.01.2014 ist eine neue Verordnung anwendbar, deren Name beinahe so lang ist, wie der eigentliche Verordnungstext. Grundsätzlich ist der Unternehmer, der die Leistung erbringt und die Rechnung ausstellt auch Schuldner der damit in Zusammenhang stehenden Umsatzsteuer. Gemäß § 19 (1d) des Umsatzsteuergesetzes kann der Finanzminister zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen durch Verordnung festlegen, […]