Sonderklassegebühren als außergewöhnliche Belastung?

Das Bundesfinanzgericht hatte in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis entschieden, dass Sonderklassegebühren keine außergewöhnliche Belastungen darstellen und somit steuerlich nicht abzugsfähig sind. Grundsätzlich kann ein Steuerpflichtiger Kosten einer Heilbehandlung einer Krankheit als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Kosten müssen aus triftigen medizinischen Gründen anfallen und dürfen nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zur Gänze gedeckt sein. […]