Selbstanzeige: Ausweg in der Not

Sind in der Vergangenheit Steuern, die eigentlich abgeführt hätten werden müssen, vorsätzlich oder irrtümlich nicht bezahlt, das heißt hinterzogen worden, drohen den Schuldigen hohe Strafen bis zu einem Vielfachen des nicht bezahlten Betrages und ein Eintrag ins Finanzstrafregister. Bei besonders hohen Steuerhinterziehungen sind mittlerweile mehrjährige Haftstrafen vorgesehen. Durch prominente Steuersünder findet in letzter Zeit aber […]