Vorsicht bei Pensionszusagen mit niedrigem Akivlohn

Die österreichische Finanzverwaltung hat mit dem Wartungserlass vom 07.05.2018 ihre Rechtsansicht zur Angemessenheit von Pensionszusagen wesentlich geändert. Rechtlich sieht die Situation wie folgt aus: Gemäß § 14 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 darf der Berechnung der Pensionsrückstellung aufgrund der Pensionszusage maximal 80% des letzten laufenden Aktivlohns zu Grunde gelegt werden. Bis zur Veröffentlichung des Wartungserlasses war […]