Verlustrücktrag 2020

Verluste aus dem Jahr 2020 können bereits im Rahmen der Steuerveranlagung 2019 bis zu einem Betrag von maximal 5.000.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der Verlust muss aus einer betrieblichen Einkunftsart stammen. Falls der Verlust 2019 nicht zur Gänze verwertet werden kann, ist ein Ausgleich mit Einkünften aus 2018 möglich. 2018 können aber […]