Erleichterung beim Vorsteuerabzug

Damit man die Vorsteuer als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer beim Finanzamt geltend machen kann, muss die Rechnung Ihres Lieferanten/Leistungserbringers den gesetzlichen Merkmalen entsprechen. Ein solches Rechnungsmerkmal betrifft die Angabe des Ortes des leistenden Unternehmens. Bisher musste an diesem Ort die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden. Dies war oft ein strittiger Punkt bei Außenprüfungen. Ist das Kriterium auf dem […]