Unbeschränkte Verlustvortragsmöglichkeit für Einnahmen-Ausgaben Rechner

also jene Betriebe, die ihr Ergebnis nach Zahlungsflüssen ermitteln (im Gegensatz zu bilanzierenden Betrieben), können ab 2016 Verluste unbeschränkt vortragen. Laut derzeitiger Rechtslage müssen Verluste, die ein Einnahmen- /Ausgaben Rechner erzielt, innerhalb von drei Jahren mit Gewinnen verrechnet werden, andernfalls verfallen diese Verluste ungenutzt. Ab 2016 wird diese dreijährige Verlustvortragsgrenze aufgehoben. Das heißt ab dem Jahr 2013 erzielte Verluste können unbeschränkt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.