Selbstanzeigen werden teurer

Seit 1.10.2014 gilt eine neue Rechtslage. Wer eine Selbstanzeige tätigt, muss für die verkürzten (=bisher nicht gemeldeten) Abgaben mit einen Zuschlag zahlen. Eine Selbstanzeige kann grundsätzlich immer vor Entdecken durch die Behörde gestellt werden. Häufig werden diese Anzeigen vor Nachschauen der Finanz oder vor Betriebsprüfungen erstattet. Eine korrekte Selbstanzeige hat strafbefreiende Wirkung. Steuernachzahlung bzw. Abgabenverkürzung […]

Selbstanzeige: Ausweg in der Not

Sind in der Vergangenheit Steuern, die eigentlich abgeführt hätten werden müssen, vorsätzlich oder irrtümlich nicht bezahlt, das heißt hinterzogen worden, drohen den Schuldigen hohe Strafen bis zu einem Vielfachen des nicht bezahlten Betrages und ein Eintrag ins Finanzstrafregister. Bei besonders hohen Steuerhinterziehungen sind mittlerweile mehrjährige Haftstrafen vorgesehen. Durch prominente Steuersünder findet in letzter Zeit aber […]