Steuertipp für Dienstgeber: Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen und somit z.B. auch Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge sind bis zu EUR 365,– pro Arbeitnehmer und Jahr bei diesem steuerfrei. Das heißt, dieser muss dafür keine Lohnsteuer oder Sozialversicherung bezahlen. Ein Mehrbetrag wäre als Arbeitslohn zu versteuern. Achtung: Bei den Wert handelt es sich um die Summe des gesamten Jahres.