SVA: Beitragsgrundlage ab 2016

Es ist nicht alles Gold, was glänzt. So könnte man die geplante Änderung in der Kranken- und Pensionsversicherung umschreiben. Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung der gewerblichen Sozialversicherung wird ab 1.1.2016 auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt. Diese Grenze beträgt ab 2016: 415,72 Euro. Bisher lag die Grenze bei 724,02 Euro. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag liegt daher künftig bei […]