Jetzt Antrag auf Energiekostenpauschale stellen! Kleinunternehmen aufgepasst!

Kleinunternehmen in Österreich haben noch bis zum 8. August 2024 um 12 Uhr die Möglichkeit, einen Onlineantrag auf die Energiekostenpauschale zu stellen. Diese Förderung richtet sich an Kleinunternehmen, deren Jahresumsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 liegt. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine De-minimis Förderung handelt, bei der spezielle Regelungen zur Anwendung kommen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

  1. Anmeldung und Branchencheck: Besuchen Sie die Website www.energiekostenpauschale.at und melden Sie sich an. Dort können Sie einen Branchencheck durchführen, um zu klären, ob Ihre Branche antragsberechtigt ist.
  2. Antragstellung: Der eigentliche Antrag wird auf usp.gv.at gestellt. Hierfür benötigen Sie eine ID-Austria. Das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Unternehmensservice Portals.
  3. Automatisierte Prüfung: Die voraussichtliche Förderung wird automatisch berechnet, ohne dass ein gesondertes Hochladen von Belegen erforderlich ist. Die Prüfung des Antrages erfolgt ebenfalls automatisiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Förderung direkt ausbezahlt.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich: Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich einen Sitz oder eine Betriebsstätte haben.
  • Gewerbliche oder industrielle Tätigkeit: Ihr Unternehmen muss gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sein. Auch konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit unternehmerischer Tätigkeit sind förderungsberechtigt.

Umsatzklassen

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihr Unternehmen in eine der folgenden Umsatzklassen einordnen:

  • Klasse 1: 10.000 bis 35.000 Euro
  • Klasse 2: 35.000,01 bis 100.000 Euro
  • Klasse 3: 100.000,01 bis 200.000 Euro
  • Klasse 4: 200.000,01 bis 400.000 Euro

Berechnung der Förderungshöhe

Die Förderungshöhe wird abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 und der gewählten Förderungsperiode berechnet.

  • Umsätze unter 35.000,01 €: Für Kleinunternehmer im Sinne des §6 Abs. 1 Ziffer 27 UStG werden die Kennzahlen 9040 und 9050 der Steuererklärungen E1a, E6a oder K1 herangezogen.
  • Umsätze zwischen 35.000,01 € und 400.000 €: Es ist wichtig, die Umsatzklasse anhand der genannten Kennzahlen zu berechnen und nicht den Umsatzsteuerbescheid als Grundlage zu verwenden, um Ablehnungen zu vermeiden.
  • Unecht steuerbefreite Branchen: Hier sind die Erträge und Betriebseinnahmen der Kennzahlen 9040 und 9050 relevant.

Wichtige Hinweise

  • Förderungsfähige Umsätze: Umsätze, die nicht in der Kennzahl 000 oder in den Zusammenfassenden Meldungen enthalten sind, sind nicht förderungsfähig. Umsätze in Drittstaaten bzw. EWR-Staaten sind für die Berechnung der Umsatzklasse nicht zu berücksichtigen.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit und stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird! Weitere Informationen und Details finden Sie auf den oben genannten Websites. Nutzen Sie die Förderung, um Ihre Energiekosten zu decken und Ihr Kleinunternehmen zu unterstützen!