BMF passt Zinssätze an – Das ändert sich ab 12. März 2025

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 6. März 2025 und am 30. Jänner 2025 jeweils eine Senkung des Leitzinses um 0,25 Prozentpunkte beschlossen. Da Änderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der letzten Anpassung des Basiszinssatzes nicht berücksichtigt werden, wurde der Basiszinssatz nun gesamt um 0,50 Prozentpunkte von 2,53 % auf 2,03 % gesenkt.

Diese Anpassung wirkt sich auf verschiedene Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie im COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) aus. Betroffen sind unter anderem die Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen, Beschwerdezinsen und Umsatzsteuerzinsen. Ebenso ändert sich die Höhe der Rückerstattungszinsen gemäß COFAG-NoAG.

Neue Zinssätze ab dem 12. März 2025:

Zinsart Zinssatz
Stundungszinsen 6,53 %
Aussetzungszinsen 4,03 %
Anspruchszinsen 4,03 %
Beschwerdezinsen 4,03 %
Umsatzsteuerzinsen 4,03 %
Rückerstattungszinsen 4,03 %
Beihilfenrechtliche Rückerstattungszinsen 3,03 %

Die Stundungszinsen betragen seit dem 1. Juli 2024 wieder 4,5 % über dem geltenden Basiszinssatz. Die beihilferechtlichen Rückerstattungszinsen im Sinne des COFAG-NoAG liegen hingegen bei 1 % über dem Basiszinssatz. Die übrigen Zinssätze sind einheitlich 2 % über dem Basiszinssatz festgelegt.

Der entsprechende BMF-Erlass vom 10. März 2025 wurde am 11. März 2025 in der Findok veröffentlicht und ersetzt den vorherigen Erlass vom 16. Dezember 2024.

Wichtige Hinweise:

  • Zinsen, die einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, werden nicht festgesetzt.
  • Die neuen Zinssätze gelten ab dem 12. März 2025.